( ASVG § 50 ) Die Sachbezugsbewertung nach dem ASVG kann nicht auf Grund der Beweiswürdigung des Finanzamtes erfolgen.
VwGH 95/08/0151 v. 12.05.1998
Die Höhe eines bestimmten Sachbezugswertes zur Feststellung der Beitragsgrundlage nach dem ASVG ist gemäß § 50 ASVG nach der Bewertung für Zwecke der Lohnsteuer zu beurteilen.