Eine Änderung des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes bzw. des BUAG beinhaltet die Einbeziehung jener Arbeitnehmer von Arbeitskräfteüberlassern in die Schlechtwetterregelung, die auf Grund ihrer Tätigkeit dem BUAG unterliegen. Damit wird diese Personengruppe den Bauarbeitern gleichgestellt.