Ausschussbericht 1262 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX. GP; vom Nationalrat am 16. 6. 1998 beschlossen
Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung und Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten.
Im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage 1153 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX. GP betreffend ein Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz (siehe ARD 4935/1/98) wurde auch beschlossen, dem Nationalrat einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der ein Bundesgesetz, mit dem das BAG geändert wird (BAG-Novelle) zum Inhalt hat, dessen Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung ebenfalls abzuwarten bleibt. Diese vom Nationalrat beschlossene Novelle sieht die Einführung einer Vorlehre vor, die für den Zeitraum vom Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes bis zum Ablauf des 31. 12. 2002 zur Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Jugendlichen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben, den Bildungsinhalt des ersten Lehrjahres eines Lehrberufs vermitteln soll, um für diese Personen den Antritt eines in der Lehrberufsliste angeführten Lehrberufs oder den Übertritt in einen in der Lehrberufsliste angeführten Lehrberuf zu erleichtern. In eine Vorlehre kann bis einschließlich 31. 12. 2000 eingetreten werden.