( GewO § 82 lit f ) Gibt ein Hilfsarbeiter zu wiederholten Ermahnungen wegen Dienstpflichtverletzung Anlass, stellt das Überziehen einer Pause um 10 Minuten zwecks Erledigung eines Anrufes bei der Lebensgefährtin einen Entlassungsgrund dar.
OGH 8 Ob A 193/97h v. 10.07.1997