vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BSVG § 16 Abs 2

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4944/39/98 Heft 4944 v. 3.7.1998

( BSVG § 16 Abs 2 ) Rechtswirksame dingliche (z.B. durch Einräumung eines Fruchtgenussrechtes) oder obligatorische Rechtsakte (z.B. durch Abschluss eines Pachtvertrages oder einer anderen, einem Pachtvertrag nahekommenden Vereinbarung zwischen Miteigentümern) haben die Wirkung, dass statt des Eigentümers ein Nichteigentümer allein aus der Betriebsführung berechtigt und verpflichtet wird („Abtretung des Rechtes auf Wirtschaftsführung“), und bedeuten eine sozialversicherungsrechtlich relevante Änderung der sich aus den Eigentumsverhältnissen ergebenden Zurechnung von Rechten und Pflichten. BMAGS 121.104/3-7/96 v. 03.01. 1997. (ZAS Jud. 3/1998)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte