vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ArbVG § 53 Abs 4, § 54 Abs 3

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4943/29/98 Heft 4943 v. 30.6.1998

( ArbVG § 53 Abs 4, § 54 Abs 3 ) Die Mitgliedschaft (auch als Schriftführer) in einem als Vorstand zu qualifizierenden Leitungsorgan einer Gewerkschaft erfüllt bereits die Voraussetzungen für eine Berufung in den Wahlvorstand eines Betriebes mit mehr als 20 Arbeitnehmern. Hingegen ist die lediglich alternativ vorausgesetzte Angestellteneigenschaft in einer zuständigen freiwilligen Berufsvereinigung bei Vorliegen der Eigenschaft als Vorstandsmitglied nicht erforderlich und kann dieses auch dann in den Wahlvorstand aufgenommen werden, wenn es vorher vom Arbeitgeber zu Recht entlassen worden ist. OLG Wien 8 Ra 366/97w v. 03.12.1997.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte