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ABGB § 1486, AZG § 10

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4943/27/98 Heft 4943 v. 30.6.1998

( ABGB § 1486, AZG § 10 ) Der Ablauf von Verfallsfristen ist nicht von Amts wegen, sondern nur über entsprechende Einwendung wahrzunehmen. Dabei ist der Einwand der Verjährung allein noch nicht als Bezugnahme auf kollektivvertragliche Verfallsbestimmungen zu werten.

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