( BAO § 240 Abs 3 ) Bei von der Hausbank des Arbeitgebers gegen Verpfändung des Insolvenz-Ausfallgeldes ausbezahlten Nettolöhnen kann dem Arbeitnehmer keine Lohnsteuer rückgezahlt werden.
VwGH 97/13/0219, VwGH 97/13/0220, VwGH 97/13/0221 v. 22.04.1998