( ASVG § 137, § 154 ) Für Hilfsmittel, die in keinem Zusammenhang mit einer Heilbehandlung wegen Inkontinenz stehen und daher keinen Heilbehelf darstellen, besteht kein Anspruch auf Sachleistungsgewährung, wenn die Satzung kein solches Hilfsmittel vorsieht.
OGH 10 Ob S 320/97z v. 09.02.1998