BMF v. 08.06.1998
Die (langfristige) Vermietung eines einzelnen beweglichen Anlagegutes durch eine Privatperson geht über eine bloße Vermögensverwaltung auch dann nicht hinaus, wenn die Vermietung durch einen sachkundigen Dritten abgewickelt wird. Die Vermietung ist damit den Leistungen im Sinne des § 29 Z 3 EStG zuzuordnen.