Verordnung des BMF; BGBl II 1998/206, ausgegeben am 25. 6. 1998
Hinsichtlich der mit dem Budgetbegleitgesetz 1998, BGBl I 1998/79, eingeführten grundsätzlich allgemeinen Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (siehe schon ARD 4923/1 und 4942/2/98) regelt die vorliegende Verordnung nunmehr folgende Ausnahmen: