Familienbeihilfe für freie Dienstnehmer und neue Selbständige? - Ist die „Ferienklausel“ anwendbar? Artikel von Dr. Wolfgang Höfle, StB, Wien. Der Autor kommt in diesem Artikel zum Ergebnis, dass nicht nur freie Dienstnehmer, sondern auch neue Selbständige unter die sogenannte Ferienklausel nach § 5 Abs 1 lit d FLAG fallen; Letztere aber nur dann, wenn die Tätigkeitsmonate nachweisbar ausschließlich in die Ferienmonate fallen. (SWK 18/1998)