Entschädigung für Sonderurlaub. Replik von Mag. Dr. Wolfgang Brodil, Wien, zu Nocker, ecolex 1997/864, ARD 4894/20/97, betreffend entgangene, fiktive Freizeit gemäß § 1160 ABGB und verwandte Regelungen während der Kündigungsfrist im Rahmen der Kündigungsentschädigung („Postensuchtageentschädigung“). Der Autor kommt zum Ergebnis, dass der Freistellungsanspruch nach § 1160 ABGB und verwandten Regelungen keinen entschädigungsfähigen Sonderurlaub darstellt, sondern als Entgeltfortzahlungstatbestand ein aufrechtes Dienstverhältnis voraussetzt. (ecolex 1998/416, Heft 5)