Empfehlung der Kommission zur Ratifizierung des IAO-Übereinkommens Nr 177 über Heimarbeit v. 20. 6. 1996. Die Mitgliedstaaten (u.a. Österreich) haben der Kommission innerhalb von 18 Monaten die ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Empfehlung auf Grund der Empfehlung getroffenen Maßnahmen mitzuteilen (das wäre also bis 10. 12. 1999). Empfehlung der Kommission 98/370/EG v. 27. 5. 1998; ABl L 165 v. 10. 6. 1998, S. 32.