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Wr. VergnStG § 12

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4940/43/98 Heft 4940 v. 19.6.1998

( Wr. VergnStG § 12 ) Ort des Delikts der Nichtabgabe einer Vergnügungssteuererklärung ist der Sitz der Abgabenbehörde, bei der die Abgabenerklärung eingereicht werden muss und die Zahlung einzugehen hat; dieser ergibt sich aus dem Ort der Vermietung von Videokassetten die den Vergnügungssteuertatbestand erfüllt. VwGH 96/15/0060 und VwGH 96/15/0064 v. 18.12.1997. (Beschwerden abgewiesen)

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