( NÖ LustbarkeitsabgG § 3 ) Die Vermietung von Videokassetten durch einen Videothekar erfüllt auch dann den Abgabentatbestand für die NÖ Lustbarkeitsabgabe, wenn in dessen Geschäftslokal keine unmittelbare Lustbarkeit befriedigt wird und die ausgeborgten Kassetten lediglich einem begrenzten Zuschauerkreis zur Darbietung angeboten werden. VwGH 96/15/0209 v. 20.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)