Bundesgesetz über Maßnahmen und Initiativen zur Gesundheitsförderung, -aufklärung und -information; BGBl I 1998/51, ausgegeben am 27. 3. 1998
Gegenstand dieses Bundesgesetzes sind Maßnahmen und Initiativen, die aus Anteilen am Aufkommen an der Umsatzsteuer finanziert werden und die zur Erreichung folgender Zielsetzungen beitragen: