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Verweisung von Reinigungskräften

SozialversicherungARD 4939/15/98 Heft 4939 v. 16.6.1998

( ASVG § 255 Abs 1, § 253d ) Eine Reinigungskraft (Putzfrau), deren konkrete Tätigkeit vornehmlich Arbeiten in nicht exponierten Lagen umfasst, genießt, wenn sie diese Tätigkeit erst seit kurzem ausübt, weder Berufs- noch Tätigkeitsschutz.

OGH 10 Ob S 295/97y v. 04.11.1997

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