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ZPO § 153, ArbVG § 105 Abs 4

ArbeitsrechtARD 4939/9/98 Heft 4939 v. 16.6.1998

( ZPO § 153, ArbVG § 105 Abs 4 ) Die einwöchige Frist zur gerichtlichen Anfechtung der Kündigung stellt eine formellrechtliche Frist dar, gegen deren Versäumung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässig ist. OGH 9 Ob A 333/97d v. 22.10.1997.( ..

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