( VBG § 42 ) Die Änderung der Verwendung eines Vertragslehrers wird vom Gesetzgeber auch dann als Fall der Überstellung betrachtet, wenn ein Dienstvertrag nach Ablauf eines befristeten und nur für den Vertretungsfall abgeschlossenen Dienstverhältnisses neu abgeschlossen wurde. OGH 9 Ob A 153/97h v. 26.11.1997.