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Invaliditäts-, Berufsunfähigkeitspension als mittelbarer Schaden

BetriebswichtigesARD 4938/19/98 Heft 4938 v. 9.6.1998

( ABGB § 1295, § 1358, ASVG § 254, § 273, § 332 ) Mittelbarer, vom Schädiger eines bei einem Verkehrsunfall verletzten öffentlich Bediensteten zu ersetzender Schaden liegt nicht nur in der Lohnfortzahlung, sondern auch in einer vom öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber zu bezahlenden Dienstunfähigkeits-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- oder Betriebspension.

OGH 2 Ob 323/97g v. 23.10.1997

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