( RFG § 17 ) Die im Rundfunkgesetz (RFG) vorgesehene Möglichkeit von Kettendienstverträgen von teilzeitbeschäftigten journalistischen und programmgestaltenden Mitarbeitern wird durch Honorarvereinbarungen nach Leistungsinhalten nicht ausgeschlossen.
OGH 9 Ob A 20/98a v. 11.02. 1998