( VBG § 4, § 38 ) Muss ein befristet eingestellter Vertragsbediensteter (Vertragslehrer) neben den Aufgaben des Vertretens auch andere Aufgaben übernehmen, kommt auf ihn das Verbot des Kettendienstvertrages zur Anwendung.
OGH 9 Ob A 7/98i v. 11.02.1998