( ASVG § 253c ) Auch ein GmbH-Geschäftsführer und leitender Angestellter, der keinen gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Arbeitszeitregelungen unterliegt, kann Gleitpension in Anspruch nehmen.
OGH 10 Ob S 433/97t v. 14.04.1998
Die Rechtsauffassung, dass ein Geschäftsführer einer GmbH schon deshalb die Voraussetzungen nach § 253c Abs 1 Z 2 ASVG idF vor der 54. ASVG-Novelle, BGBl I 1997/139, nicht erfüllt, weil er eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausübt, für die keine gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Arbeitszeitnormen gelten, kann in dieser Allgemeinheit nicht geteilt werden.