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Gleitpension für GmbH-Geschäftsführer

SozialversicherungARD 4936/16/98 Heft 4936 v. 29.5.1998

( ASVG § 253c ) Auch ein GmbH-Geschäftsführer und leitender Angestellter, der keinen gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Arbeitszeitregelungen unterliegt, kann Gleitpension in Anspruch nehmen.

OGH 10 Ob S 433/97t v. 14.04.1998

Die Rechtsauffassung, dass ein Geschäftsführer einer GmbH schon deshalb die Voraussetzungen nach § 253c Abs 1 Z 2 ASVG idF vor der 54. ASVG-Novelle, BGBl I 1997/139, nicht erfüllt, weil er eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausübt, für die keine gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Arbeitszeitnormen gelten, kann in dieser Allgemeinheit nicht geteilt werden.

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