Auszug; BMAGS 37.103/14-8/98 v. 16.04.1998
1. Einschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises (§ 1 Abs 1 erster Satz IESG)
Hintergrund: Es wurden nicht für alle bisher anspruchsberechtigten Personen auch Insolvenz-Ausfallgeld-(IAG-)Beträge bezahlt, nämlich wenn sie nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Daher sind Zwischenmeister und arbeitnehmerähnliche Personen nicht mehr anspruchsberechtigt.