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Durchführungsanweisungen zu den IESG-Novellen, BGBl I 1997/107 und I 1998/30

Betriebswichtige GesetzeARD 4936/8/98 Heft 4936 v. 29.5.1998

Auszug; BMAGS 37.103/14-8/98 v. 16.04.1998

1. Einschränkung des anspruchsberechtigten Personenkreises (§ 1 Abs 1 erster Satz IESG)

Hintergrund: Es wurden nicht für alle bisher anspruchsberechtigten Personen auch Insolvenz-Ausfallgeld-(IAG-)Beträge bezahlt, nämlich wenn sie nicht arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Daher sind Zwischenmeister und arbeitnehmerähnliche Personen nicht mehr anspruchsberechtigt.

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