( AZG § 1 Abs 2 Z 8, ARG § 1 Abs 2 Z 5 ) Ein Verkaufsleiter, der die ihm übertragenen Führungsaufgaben, nämlich den Verkauf, eigenverantwortlich führen kann, ohne hinsichtlich der Arbeitszeit kontrolliert zu werden, ist leitender Angestellter, auf den die Bestimmungen des AZG und ARG nicht anzuwenden sind.
VwGH 97/11/0188, 0189 und 0191 bis 0196 v. 24.02.1998