Verordnung des BM f. wirtschaftl. Angelegenheiten , mit der die Lehrberufsliste hinsichtlich der Lehrberufe Bankkaufmann , EDV-Kaufmann , EDV-Techniker , Immobilienkaufmann , Sonnenschutztechniker , Tiefbauer , Vermessungstechniker , Bauschlosser , Bautechnischer Zeichner , Blumenbinder und -händler ( Florist ), Buchhändler , Bürokaufmann , Drogist , Einzelhandelskaufmann , Fotokaufmann , Friedhofs- und Ziergärtner , Großhandelskaufmann , Hotel- und Gastgewerbeassistent , Industriekaufmann , Isoliermonteur , Kartograph , Kommunikationstechniker - Audio- und Videoelektronik, Kommunikationstechniker - Elektronische Datenverarbeitung und Telekommunikation , Kommunikationstechniker - Nachrichtenelektronik , Kraftfahrzeugelektriker , Kraftfahrzeugmechaniker , Landschaftsgärtner ( Garten- und Grünflächengestalter ), Landmaschinenmechaniker , Maurer , Musikalienhändler , pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent , Reisebüroassistent , Schlosser , Schalungsbauer , Speditionskaufmann , Spengler , Stahlbauschlosser , Tapezierer und Bettwarenerzeuger , Tapezierer und Dekorateur , Versicherungskaufmann , Verwaltungsassistent , Waffen- und Munitionshändler und EDV-Kaufmann - Immobilienkaufmann geändert wird. BGBl II 1998/150 , ausgegeben am 13. 5. 1998 . (