( ASVG § 205 ) Auch für die Minderung der Erwerbsfähigkeit einer Reinigungskraft durch Hautkrankheit bildet die ärztliche Einschätzung die Grundlage.
OGH 10 Ob S 179/97i v. 08.07.1997
Bei der Ermittlung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) kommt der ärztlichen Einschätzung maßgebliche Bedeutung zu. Diese medizinische MdE, bei deren Ermittlung auch die Einsatzmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und daher auch der Vergleich der Durchschnittsverdienste berücksichtigt werden, bildet im Allgemeinen auch die Grundlage für die rechtliche Einschätzung, wenn nicht besondere Umstände eine Abweichung gebieten. Dies gilt nicht nur für die Folgen eines Arbeitsunfalls, sondern auch für die durch eine Berufskrankheit verursachte MdE.