Gesetzwerdung durch parlamentarische Behandlung und Veröffentlichung im BGBl bleibt abzuwarten.
Eine Regierungsvorlage (1154 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX. GP) sieht vor allem folgende Änderungen des AKG, deren Inkrafttreten mit 1. 5. 1998 vorgesehen ist, vor.