( ASVG § 343 Abs 4, B-VG Art 7 ) Da die ex lege vorgesehene aufschiebende Wirkung eines gegen die ausgesprochene Kündigung des Kassenvertrages erhobenen Einspruchs verfassungsrechtlich unbedenklich ist, ist es auch nicht unsachlich, wenn für den Fall der Berufung eines gekündigten Arztes gegen die einen Einspruch abweisende Entscheidung der Landesschiedskommission die aufschiebende Wirkung nur dann vorgesehen ist, wenn der SV-Träger einem solchen Antrag zustimmt. VfGH G-3/97 v. 01.10.1997.