( ASVG § 107 ) Mangels Bestehens der Pflichtversicherung kann zu Unrecht bezogenes Krankengeld zurückgefordert werden, wenn der Zahlungsempfänger das Nichtgebühren der Leistung erkennen musste, wenn ihm also fahrlässige Unkenntnis vorzuwerfen ist. Einem Lohnverrechner muss auf Grund seiner einschlägigen Kenntnisse bekannt gewesen sein, dass er in dem fraglichen Zeitraum nicht der Pflichtversicherung unterlag. Ist positive Kenntnis erwiesen (Tatfrage), braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob fahrlässige Unkenntnis vorliegt (Rechtsfrage). OGH 10 Ob S 37/98h v. 27.01.1998.