( ASVG § 67 Abs 10 ) Es kommt bei der Beitragshaftung eines Geschäftsführers nicht darauf an, ob und wie lange er auf die Finanzierung des Geschäftsbetriebes durch einen Gesellschafter auf Grund einer „Patronatsvereinbarung“ vertrauen durfte, sondern lediglich darauf, ob er die tatsächlich vorhandenen Geldmittel zumindest anteilsmäßig auch der Gebietskrankenkasse zugute kommen ließ. VwGH 96/08/0264 v. 11.02.1997. (Beschwerde abgewiesen)