( ArbVG § 101 ) Wird mit der Einführung von Schichtdienst ein neuer Arbeitsbeginn angeordnet, zu dem ein Arbeitnehmer mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht den Dienst anzutreten in der Lage ist, liegt auch dann eine verschlechternde Versetzung vor, wenn der Arbeitgeber für die Anreise mit dem Privat-Kfz Kilometergeld bezahlt.
OGH 9 Ob A 275/97z v. 10.12.1997