( WGG § 30 Abs 2 ) § 30 Abs 2 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz liegt eine Einschränkung der Gebührenbefreiung für Eintragungsgebühren auf Fälle des Eigentumserwerbes zugrunde, die nicht auch für die Fälle des Erwerbes des Baurechts angewendet werden kann. VwGH 97/16/0198 v. 12.11.1997. (Beschwerde abgewiesen)