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Grunderwerbsteuerpflicht von Baulandverträgen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4932/18/98 Heft 4932 v. 12.5.1998

( GrEStG § 1 Abs 2 ) Ein Baulandvertrag einer Gemeinde mit Grundeigentümern, mit dem der Gemeinde das Recht eingeräumt wird, bei zukünftigen Grundverkäufen mitzuwirken und eigene Planungsabsichten zu verwirklichen, unterliegt der Grunderwerbsteuer.

VwGH 98/16/0035 v. 19.02.1998

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