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Gleichwertigkeit von Probebühnen für Schauspielerleistungen

ArbeitsrechtARD 4932/8/98 Heft 4932 v. 12.5.1998

( ABGB § 1152, SchauspG § 19 Abs 1 ) Für angeordnete Dienstleistungen eines Schauspielers auf einer vom Arbeitgeber angemieteten Messehalle als Probebühne für das Stammhaus besteht Dienstleistungspflicht und gebührt kein gesonderter Entgeltanspruch.

OGH 9 Ob A 343/97z v. 10.12.1997

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