( AZG § 6, ABGB § 1153, § 863, GewO § 82 lit f ) Eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden im Rahmen des AZG kann sich auch aus einer Betriebsübung bzw. aus der Branchenüblichkeit (hier: für Monteure einer Installationsfirma) ergeben.
OGH 9 Ob A 31/98v v. 01.04.1998