( AngG § 37 ) Das subjektive Empfinden eines Arbeitnehmers hinsichtlich der Gefährdung seines Arbeitsplatzes rechtfertigt die Auflösung seines Dienstverhältnisses unter Verletzung einer bestehenden Konkurrenzklausel nicht. ASG Wien 28 Cga 151/94v v. 20.06.1997, rk.