( ASVG § 255 Abs 1 ) Hat ein Versicherter die Gesellenprüfung als Estrichleger in Deutschland abgelegt und in den letzten 15 Jahren dort ausschließlich als Estrichleger gearbeitet, wirkt sich auch die im Ausland abgelegte Berufsprüfung auf den Berufsschutz des Versicherten aus.
OGH 10 Ob S 456/97z v. 27.01.1998