( AngG § 23 Abs 6, Bau-KV ) Die erhöhte Todfallsabfertigung nach dem KV f. Angestellte des Baugewerbes und der Bauindustrie (Bau-KV) steht gesetzlichen Erben auch dann zu, wenn sie noch deswegen unterhaltsberechtigt sind, weil sie an ihr Diplomstudium ein Doktoratstudium angeschlossen haben und dieses als „Ausbildungsverhältnis“ im Sinne des § 13 Z 4 Bau-KV aufzufassen ist.
OGH 9 Ob A 240/97b v. 11.02.1998