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AngG § 20

ArbeitsrechtARD 4930/6/98 Heft 4930 v. 5.5.1998

( AngG § 20 ) Eine Kündigung ist auch unabhängig von der Nennung einer Kündigungsfrist und eines Kündigungstermins wirksam. OLG Wien 7 Ra 87/97h v. 24.09. 1997, Revision unzulässig.

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