( AngG § 20 ) Eine Kündigung ist auch unabhängig von der Nennung einer Kündigungsfrist und eines Kündigungstermins wirksam. OLG Wien 7 Ra 87/97h v. 24.09. 1997, Revision unzulässig.
( AngG § 20 ) Eine Kündigung ist auch unabhängig von der Nennung einer Kündigungsfrist und eines Kündigungstermins wirksam. OLG Wien 7 Ra 87/97h v. 24.09. 1997, Revision unzulässig.