( ABGB § 1152 ) Liegen bei Einklagung von Entgeltforderungen keine Behauptungen über vom Arbeitgeber abzuführende Lohnsteuer und SV-Beiträge vor, entspricht es der Judikatur, dass der Arbeitgeber zur Zahlung eines bestimmten Bruttobetrages abzüglich einer bestimmten Nettoleistung verurteilt werden kann. OGH 9 Ob A 379/97v v. 28.01.1998.