( AngG § 27 Z 1, NÖ GVBG § 39 ) Auch wenn eine Köchin in einem Kindergarten in Hinblick auf Einkauf und Kalkulation eine Vertrauensposition einnimmt, kann die Mitnahme gekochter, übrig gebliebener Essensreste solange nicht als Vertrauensmissbrauch angesehen werden, als dies nicht einer anderslautenden Weisung des Arbeitgebers entgegensteht. OLG Wien 9 Ra 288/97g v. 21.11.1997.