( FinstrG § 14 Abs 3, § 31 Abs 4 ) Die Aufforderung zur schriftlichen Rechtfertigung fällt unter den Begriff der Verfolgungshandlung und hemmt damit den Lauf der Verjährungsfrist. OGH 14 Os 204/96 v. 29.07.1997.
( FinstrG § 14 Abs 3, § 31 Abs 4 ) Die Aufforderung zur schriftlichen Rechtfertigung fällt unter den Begriff der Verfolgungshandlung und hemmt damit den Lauf der Verjährungsfrist. OGH 14 Os 204/96 v. 29.07.1997.