vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einkommen von entmündigter Prostituierten und Sozialhilfeanspruch

SozialversicherungARD 4926/8/98 Heft 4926 v. 15.4.1998

( Wr. SHG § 10 ) Das Einkommen einer entmündigten Geheimprostituierten, das nicht der Kontrolle des Sachwalters unterliegt, ist auf ihren Sozialhilfeanspruch insoweit anzurechnen, als sie es nicht an einen Zuhälter abliefern muss.

VwGH 97/08/0017 v. 30.09.1997

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte