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Beschäftigung von ausländischen Au-Pair-Mädchen

ArbeitsrechtARD 4926/3/98 Heft 4926 v. 15.4.1998

( AuslBG § 4 Abs 6 ) Völkerverständigung und internationaler Gedankenaustausch sind allein keine „besonders wichtigen Gründe“, die die Beschäftigung eines Au-Pair-Mädchens über bestehende Kontingente hinaus gerechtfertigt erscheinen lassen.

VwGH 96/09/0134 v. 18.02.1998

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