( AuslBG § 4 Abs 7 ) Eine Ausländerin hat auch dann keinen Anspruch auf eine Beschäftigungsbewilligung außerhalb bestehender Kontingente, wenn sie eine österreichische Witwenpension bezieht.
VwGH 97/09/0251 v. 21.01.1998
Der Bezug einer Pension (hier: Witwenpension) stellt - soweit nicht der Fall einer Bevorschussung derartiger Leistungen vorliegt - keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung dar.