BMF v. 20.02.1998
Ein Mitunternehmeranteil an der OHG 1 soll mit allen damit verbundenen Rechten, jedoch bloß dem Werte nach (quoad sortem) in das Vermögen der OHG 2 nach Art IV Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) übertragen werden.
BMF v. 20.02.1998
Ein Mitunternehmeranteil an der OHG 1 soll mit allen damit verbundenen Rechten, jedoch bloß dem Werte nach (quoad sortem) in das Vermögen der OHG 2 nach Art IV Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) übertragen werden.