( AlVG § 14 Abs 9 ) Die „Bonusregelung“ des § 14 Abs 9 AlVG idF des Art VIII Z 2 Karenzurlaubserweiterungsgesetz, BGBl 1990/408, wonach sich für einen Elternteil, der aus Anlass der Geburt eines Kindes Karenzurlaubsgeld auf Grund einer Anwartschaft im Ausmaß von weniger als 308 Tagen bezogen hat, die neuerlich erforderliche Anwartschaft auf Arbeitslosengeld für jeden von ihm weniger bezogenen Tag um einen halben Tag vermindert, ist nicht nur im Falle einer Teilung des Karenzurlaubs zwischen den Eltern anzuwenden. VwGH 94/08/0066 v. 17.02.1998. (Bescheid aufgehoben)